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   OLG München, 18.11.2008 - 28 U 3572/08   

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https://dejure.org/2008,6741
OLG München, 18.11.2008 - 28 U 3572/08 (https://dejure.org/2008,6741)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2008 - 28 U 3572/08 (https://dejure.org/2008,6741)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2008 - 28 U 3572/08 (https://dejure.org/2008,6741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewährleistungsbürgschaft: Zulässigkeit der Feststellungsklage auf Bestehen der Bürgschaftsverpflichtung; Haftung für vor der Abnahme gerügte Mängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Bürgschaftsverpflichtung; Umfang der Haftung des Gewährleistungsbürgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765; ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Bürgschaftsverpflichtung; Umfang der Haftung des Gewährleistungsbürgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft deckt keine Abnahmemängel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft deckt keine Abnahmemängel! (IBR 2009, 454)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 670
  • MDR 2010, 370
  • NZBau 2009, 517
  • AnwBl 2009, 246
  • BauR 2009, 994
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 26.09.2013 - 21 U 64/13

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Geschädigten bei der Feststellung der

    Soweit das Landgericht zur Begründung seiner Entscheidung auf das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 18.11.2008 (28 U 3572/08, NJW-RR 2009, 670) Bezug genommen hat, verfängt auch dies im Ergebnis nicht.
  • LG Essen, 27.02.2013 - 41 O 54/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Feststllung von

    Denn der Streit der Parteien wird im Rahmen der Feststellungsklage nicht ausgeschöpft, es sind weitere Klagen, insbesondere auch zu Höhe einer Schadensersatzforderung und zur Mitverursachung des Schadens durch andere Gewerke, zu erwarten (vgl. hierzu: OLG München, NZBau 2009, 517; OLG Celle, NJW-RR 2007, 676).Anders als bei den Sachverhalten, die den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 23.11.2011 (U (Kart) 12/11) und OLG Köln (Urteil vom 08.11.2012, 7 U 213/11) zugrunde lagen, ist vorliegend nämlich nicht damit zu rechnen, dass der Streit der Parteien durch ein Feststellungsurteil beendet würde.
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